Im Jahre 2018 ist die Gemeinde Hohenlockstedt der sogenannten Region Itzehoe beigetreten. Für diesen Zusammenschluss der Stadt Itzehoe und zahlreicher Umlandgemeinden hat das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein den Bau von 1.500 neuen Wohneinheiten bis zum Jahr 2030 zugelassen. Für die beiden größten Orte wurden die Zahlen innerhalb der Region Itzehoe genau festgelegt: Itzehoe 620 und Hohenlockstedt 200. Die verbleibenden 680 Wohneinheiten sind in einem Pool zusammengefasst, aus dem die kleineren Gemeinden bedient werden können. Sollte dieser Pool absehbar bis 2030 noch nicht leer sein, können auch Itzehoe und Hohenlockstedt über ihre bisherigen Kontingente hinaus daraus profitieren.
Die Gemeindevertretung Hohenlockstedt ist mit großer Einigkeit entschlossen, die ihr zugestandenen 200 Wohneinheiten bis 2030 auch auszuschöpfen und die Bevölkerungszahl des Ortes damit um bis zu 10 % zu erhöhen. Die Frage ist allerdings, wo und wie das geschehen soll. Dazu galt es, in den Fachausschüssen zunächst vier Aspekte zu betrachten und zu entscheiden:
1. Wie sollen die 200 Wohneinheiten aufgeteilt werden (Häuser/Wohnungen)?
2. Wo könnte in Hohenlockstedt überhaupt noch gebaut werden?
3. In welcher Reihenfolge oder Priorität soll wo gebaut werden?
4. Wer soll vorrangig einen Bauplatz bekommen und wie kann darüber in einem geordneten Verfahren entschieden werden?
Wie sollen die 200 Wohneinheiten aufgeteilt werden (Häuser/Wohnungen)?
Die Hohenlockstedter Gemeindevertretung hat entschieden: 150 der 200 Wohneinheiten (WE) sollen auf Einzel-, Doppel- oder Reihenhäuser entfallen und 50 WE auf andere Wohnformen (Wohnungen für Geringverdienende, barrierefrei erreichbare Wohnungen und/oder Mini-Wohnungen für Alleinstehende).
Wo könnte in Hohenlockstedt überhaupt noch gebaut werden?
Zunächst können natürlich Baulücken geschlossen werden, die in privater Hand sind – all diese Bauvorhaben werden bei den 200 WE eingerechnet. Mitgezählt wird auch schon der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 27, also der nördliche Teil des Kleingartengeländes gegenüber dem Wasserturm. Die Gemeinde selbst hat darüber hinaus nur noch wenig eigenes Bauland, nämlich das Waldgrundstück in der Muna (zwischen Breslauer Straße und Danziger Straße) und die südliche Hälfte des vorgenannten Kleingartengeländes zwischen dem Lerchenweg und der Kieler Straße.
Auf der Grundlage des Flächennutzungsplans hat ein durch die Region Itzehoe beauftragtes Planungsbüro gemeinsam mit dem Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hohenlockstedt ermittelt, welche Flächen in unserer Gemeinde überhaupt noch bebauungsfähig wären. Dabei spielten Eigentumsverhältnisse zunächst einmal gar keine Rolle, weil es vorerst um die Frage ging, wo Baurecht entstehen soll und wo nicht. Einfacher ausgedrückt: Wenn ein Eigentümer dort gar nicht bauen (lassen) will, bleibt alles beim Alten. Im Ergebnis wurden diese potentiellen Bauflächen durch das Planungsbüro von Norden nach Süden durchnummeriert:
Fläche 1: Bauland nördlich des Ridderser Wegs und westlich der Kreisstraße 39 (Hohenfierter Weg)
Fläche 2: Das Waldgrundstück in der Muna (B-Plan Nr. 4 a, siehe erster Absatz)
Fläche 3: Die südliche Hälfte des Kleingartens „Ernst-Voss-Kolonie“
Fläche 4: Hinterlandbebauung nördlich des Lohmühlenwegs (B-Plan Nr. 5)
Fläche 5: Verdichtung im B-Plan Nr. 10 (Mischgebiet südlich der Bahnhofstraße)
Fläche 6: Bauland westlich des Schäferwegs und südlich der „Alexanderkoppel“
Der Bau- und Umweltausschuss ließ zudem das zum Gemeindegebiet Lohbarbek gehörende Grundstück östlich des Kindergartens am Lazarettweg mit in diese Potenzialliste aufnehmen:
Fläche 7: Areal zwischen der Kieler Straße und dem Scheperkampsweg
Hierzu laufen verschiedene Prüfungen durch die Gemeinden Hohenlockstedt und Lohbarbek und das Amt Kellinghusen.
In welcher Reihenfolge oder Priorität soll wo gebaut werden?
Die Auflistung zu Frage 2 zeigt also, dass es in Hohenlockstedt grundsätzlich zahlreiche Bauoptionen gäbe. Losgelöst davon, ob alle Grundstückseigentümer auch bauen (lassen) oder verkaufen würden, gingen die Optionen rein summarisch deutlich über die möglichen 200 Wohneinheiten bis 2030 hinaus. Der Bau- und Umweltausschuss und in der Folge die Gemeindevertretung mussten also Prioritäten setzen. In der Gemeindevertretersitzung im Dezember 2020 wurde beschlossen,
- die Flächen 6 und 7 vorrangig ins Auge zu fassen,
- die Baubegehren in der Fläche 4 (parallel) zuzulassen,
- die Flächen 1 und 5 in die mittel- bis langfristige Planung zu nehmen,
- die Fläche 3 davon abhängig zu machen, bis wann der Kleingartenverein das Areal benötigt und
- die Fläche 2 dauerhaft als Wald zu belassen.
So sollen nun erst einmal die Planungen beginnen. Wo wir Hohenlockstedter dann im Jahr 2030 stehen, werden wir sehen.
Wer soll vorrangig einen Bauplatz bekommen und wie kann darüber in einem geordneten Verfahren entschieden werden?
Bereits bei den aktuellen Planungen zum B-Plan Nr. 27 (Baugebiet entlang des Lerchenwegs bzw. der nördlichen Hälfte des Kleingartengeländes) wurde deutlich, dass es ein großes Interesse an Bauplätzen in Hohenlockstedt gibt. Unsere Gemeinde ist eben ein attraktiver Wohnort mit guter Logistik in schöner Natur und lockt Bauwillige nicht nur aus dem eigenen Ort, sondern insbesondere von außerhalb. Bereits bei der Vorstellung des ersten Planentwurfs im Oktober 2019 durch das Planungsbüro entbrannte eine gewisse Diskussion zwischen den Bauwilligen, wer denn vorrangig einen der begehrten Bauplätze bekommen solle. Die Folge waren Initiativbewerbungen „ins Blaue hinein“. Ein solches „Windhundprinzip“ ist allerdings nicht im Sinne der Gemeinde. Der Vorsitzende des Bau- und Umweltausschusses, Frank Ritter (CDU), schlug daher vor, zunächst für das Baugebiet „B-Plan Nr. 27“ und dann für alle Gebiete, die in der Gemeinde noch zu betrachten sind, einen verbindlichen Kriterienkatalog zu entwickeln, um ein faires und transparentes Vergabeverfahren zu erreichen. Damit wurden der Personal- und Koordinierungsausschuss und der Finanzausschuss beauftragt. Das Ergebnis ist nunmehr ein Punktesystem, das sich aus mehreren Komponenten errechnet. Hierüber berichten wir an dieser Stelle in Kürze etwas eingehender.
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