Anlieger müssen weiterhin Straßenbaubeiträge zahlen

20.06.2020

Aufgrund der früheren Regelung im Kommunalabgabengesetz mussten sich die Anlieger durch den Straßenbaubeitrag an den Kosten, die durch die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen entstehen, beteiligen. Das Nähere regelte die von der Gemeindevertretung beschlossene Satzung.

Nachdem der Landesgesetzgeber im Jahre 2018 das Kommunalabgabengesetz derart geändert hatte, dass es den Gemeinden freistellt, Straßenbaubeiträge zu erheben oder nicht, begann in Hohenlockstedt in den zuständigen Gremien eine intensive Diskussion darüber, ob eine neue Satzung beschlossen werden soll, mit der die Zahlungspflicht der Grundstückseigentümer in der alten Höhe (bis zu 85 % der Bausumme) beibehalten, reduziert oder vollständig aufgehoben werden soll.

Der CDU-Ortsverband und die CDU-Fraktion in der Gemeindevertretung hatten sich von Beginn an dafür ausgesprochen, die Anliegerbeteiligung an den Straßenbaukosten so schnell wie möglich abzuschaffen. Die CDU hat dabei nicht verkannt, dass es grundsätzlich gut ist, die Ausgaben der Gemeinde in Grenzen zu halten, in dieser Sache hielt sie das bisherige Verfahren jedoch für falsch. Die Gründe hierfür hatte sie auf ihrer Homepage (www.cdu-hohenlockstedt.de) am 03.05.2018 unter der Rubrik „Aktuelles/Aktuelles und Presse“ dargelegt.

Nach mehreren intensiven Beratungen, u. a. im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft am 26.03.2019, 11.06.2019, 10.09.2019 und 09.06.2020, hatte letztlich die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 11.06.2020 zu entscheiden. Und was die CDU-Fraktion befürchtete, trat dann auch ein: Die Fraktionen von BfH, SPD und IHB stimmten geschlossen für eine Fortsetzung der Zahlungspflicht der Anlieger. Etwas verwunderlich war dabei, dass bei der Finanzausschusssitzung nur zwei Tage vorher zwei BfH-Ausschussmitglieder sich der Stimme enthalten hatten und das IHB-Ausschussmitglied sogar gegen die neue Satzung gestimmt hatte.

Über die Erörterung dieser Angelegenheit in der Gemeindevertretersitzung am 11.06.2020 berichtete die Norddeutsche Rundschau in ihrer Ausgabe vom 19.06.2020 wie folgt:

Anlieger werden entlastet - Hohenlockstedt beschließt neue Straßenausbausatzung/CDU-Forderung nach gänzlicher Abschaffung der Beiträge abgelehnt

Der Ausbau von Straßen wird künftig für Anlieger bedeutend günstiger. Die Hohenlockstedter Gemeindevertretung hat die Beiträge deutlich gesenkt. Mit ihrer Forderung, ganz auf das Geld der Anwohner zu verzichten, konnte sich die CDU-Fraktion dabei nicht durchsetzen.
Seit Jahren beschäftigen sich die politischen Gremien mit der Frage, „diverse Sitzungen haben stattgefunden“, betonte der Finanzausschussvorsitzende Carsten Fürst (BFH). Das Ergebnis daraus: Für Anliegerstraßen müssen die Anwohner künftig einen Anteil von 60 Prozent zahlen, in der bisherigen Satzung waren noch 85 Prozent festgeschrieben. Für Haupterschließungsstraßen werden 40 Prozent der Kosten veranschlagt (bisher 55 Prozent) und für Hauptverkehrsstraßen 20 Prozent (bisher 35 Prozent). Eine weitere Neuerung: Der Beitrag kann ohne Begründung in eine Schuld umgewandelt werden, die in 20 Jahresraten beglichen werden kann.
Bis auf die CDU bewerteten die Gemeindevertreter die neue Satzung als fair und gerecht. „Eine gänzliche Abschaffung lässt die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht zu“, betonte Fürst. Auf der anderen Seite hätten Anlieger auch einen Vorteil vom Ausbau, so dass ein Anteil an den Kosten durchaus gerecht sei. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Jürgen Klein wies auf den Haushalt hin, der weiter konsolidiert werden müsse. „Wir können keine Geschenke machen, die wir nicht bezahlen können.“ Hinzu komme die Corona-Krise, von der man noch nicht wisse, welche Folgekosten auf die Gemeinde zukämen. Auch aus Gerechtigkeitsgründen müsse ein – wenn auch geringerer – Anliegerbeitrag erhoben werden, andere Einwohner hätten diesen beim Ausbau ihrer Straßen auch entrichten müssen.
Die Reduzierung der Anliegerbeiträge ging der CDU nicht weit genug. „Wir brauchen gar keine Satzung“, betonte deren Fraktionsvorsitzender Udo Bujack. Die Christdemokraten bevorzugen Ausbau oder Sanierung aus gemeindlichen Steuermitteln und damit von allen Einwohnern tragen zu lassen. „Die Straßen werden auch von allen genutzt.“ Die Beiträge seien besonders für junge Familien oder ältere Menschen oftmals existenzgefährdend, eine Ratenzahlung mildere die Schuld dabei nicht.
Notwendig seien Anliegerbeiträge außerdem auch nicht, weil im Ort kaum Straßen ausgebaut würden. Der letzte Ausbau erfolgte nach Angaben von Bujack vor 13 Jahren. Und größere Projekte stünden nicht an. „Es ist nicht erkennbar, dass die Gemeinde einem Chaos entgegensteuert, wenn wir keine Beiträge erheben.“

Joachim Möller – Norddeutsche Rundschau