Ausschreibung für das Amt einer Schiedsperson

22.08.2024

Für den Schiedsamtsbezirk 1 im Amt Kellinghusen wird eine Schiedsperson gesucht.

Sie können gut zuhören und sich in geschilderte Situationen (allparteilich) hineinversetzen? Sie können gut mit Menschen umgehen? Sie halten ein gutes menschliches Klima für wichtig? Und Sie wollen sich engagieren?

Dann bewerben Sie sich doch als Schiedsperson. Das Amt Kellinghusen ist an Bewerbungen engagierter Bürgerinnen und Bürger interessiert.

Im Amt Kellinghusen ist zum 01.01.2025 die Stelle einer Schiedsperson neu zu besetzen. Die ehrenamtlich tätige Schiedsperson wird in der Amtsausschusssitzung am 12.12.2024 für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt; eine Wiederwahl wäre möglich. Die Ernennung und Vereidigung wird zu gegebener Zeit in Itzehoe beim Amtsgericht stattfinden.

Der Einsatzbereich erstreckt sich über die Gemeinden Brokstedt, Fitzbek, Hennstedt, Hohenlockstedt, Lockstedt, Mühlenbarbek, Oeschebüttel, Poyenberg, Rade, Sarlhusen, Wiedenborstel und Willenscharen; im Vertretungsfall wären die anderen amtsangehörigen Gemeinden entsprechend zu betreuen.

Aufgabe der ehrenamtlichen Schiedsperson ist es, bei streitigen Nachbarschaftsangelegenheiten (z. B. bei Einwirkungen auf das Nachbargrundstück, Überwuchs, Lärm, Grenzbäume) oder auch bei Verletzungen der persönlichen Ehre, leichterer Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung eine gütliche Schlichtung zu erreichen und damit den Streit durch einen einvernehmlichen Kompromiss beizulegen.

Durch das Interesse an den zu verhandelnden Sachen und die Bereitschaft, den Beteiligten in ruhiger und neutraler Atmosphäre zuzuhören sowie auf ihr Vorbringen einzugehen, schaffen Schiedspersonen die Voraussetzung dafür, dass die Parteien sich außergerichtlich durch einen Vergleich einigen und den sozialen Frieden wieder herstellen. Das Amt des Schiedsmannes bzw. der Schiedsfrau soll daher von einer Person übernommen werden, die ihrer Persönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders befähigt ist.

Für die Ernennung müssen gemäß § 2 der Schleswig-Holsteinischen Schiedsordnung vom 10.04.1991 folgende persönliche Voraussetzungen gegeben sein:
1. In das Schiedsamt sind Personen zu berufen, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind.
2. Das Amt kann nicht bekleiden, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder für wen eine rechtliche Betreuerin oder ein rechtlicher Betreuer bestellt ist.
3. In das Amt soll nicht berufen werden, wer
a) das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat,
b) nicht in dem Schiedsamtsbezirk wohnt, im Fall der Teilung der Gemeinde in mehrere Schiedsamtsbezirke nicht in der Gemeinde wohnt,
c) durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Eine juristische Vorbildung ist nicht erforderlich. Sie erhalten für Ihre Arbeit ausreichend Informationsmaterial und Kommentierungen mit den erforderlichen Gesetzestexten.

Dem Amt Kellinghusen sind Weiterbildungsmaßnahmen wichtig, deswegen sollen Sie regelmäßig die Möglichkeit erhalten, in den Seminaren des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. geschult zu werden sowie an den Angeboten der Bezirksvereinigung Itzehoe teilzunehmen; alle erforderlichen und vorher abgestimmten Sachkosten übernimmt das Amt Kellinghusen.

Sie fühlen sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 03.11.2024.

Die Bewerbung soll nach Möglichkeit ein Motivationsschreiben, einen Lebenslauf und ein Führungszeugnis bzw. den Nachweis über dessen Beantragung enthalten.

Ihre Unterlagen senden Sie bitte an

bewerbung [at] amt-kellinghusen.de

oder per Post an

Amt Kellinghusen
Der Amtsvorsteher
Hauptamt
Kennwort „Bewerbung – Schiedsamt“
Hauptstraße 14
25548 Kellinghusen

Wir möchten die berufliche Förderung von Frauen im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes bzw. des Frauenförderplanes verwirklichen. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.

Das Amt Kellinghusen setzt sich für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Auskünfte erteilt der Sachbearbeiter (Administrator) des Schiedswesens, Herr Schwochert (04822/39124), oder der Leitende Verwaltungsbeamte, Herr Rebien (04822/39300).

Kellinghusen, 19. August 2024
Amt Kellinghusen
Der Amtsvorsteher