Förderstiftung des Kreises Steinburg

28.08.2018

Es ist anscheinend kaum bekannt, dass es gemeinnützigen Vereinen, Verbänden und sonstigen juristischen Personen im Kreis Steinburg möglich ist, für ihre Arbeit eine finanzielle Förderung zu erhalten, und zwar von einer Einrichtung, die den Namen „Förderstiftung des Kreises Steinburg“ trägt.

Die Förderstiftung des Kreises Steinburg wurde am 18.07.2011 vom Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein als rechtsfähige kommunale Stiftung anerkannt. Es handelt sich um eine gemeinnützige, rechtlich selbständige kommunale Stiftung nach privatem Recht.

Die Förderstiftung dient der Förderung der Jugend-, Familien-, Bildungs- und Erziehungs- sowie der Kulturarbeit. Es besteht die Möglichkeit, Mittel aus der Stiftung zur Förderung der Arbeit in diesen Bereichen zu Gunsten der Einwohnerinnen und Einwohner im Gebiet des Kreises Steinburg zu erhalten.

Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben aus den Erträgnissen des Stiftungsvermögens, die aus der Beteiligung an der Gemeinnützigen Fördergesellschaft des Kreises Steinburg mbH bestehen.

Der Landrat des Kreises Steinburg ist als Vorstand der gesetzliche Vertreter der Stiftung. Die Mitglieder des Kreistages des Kreises Steinburg bilden das Kuratorium, das den Haushaltsplan der Stiftung vorbereitet. Die Beschlussfassung des Haushalts obliegt dem Kreistag des Kreises Steinburg.

Die Sachbearbeitung für die Förderstiftung des Kreises Steinburg wird von Mitarbeiter/innen des Kreises wahrgenommen.

Antragsteller bzw. Empfänger von Fördermitteln können grundsätzlich nur juristische Personen des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts sein, die gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung (AO) tätig sind und mit dem zur Förderung beantragten Vorhaben gemeinnützige Ziele im Kreis Steinburg verfolgen. Die Gemeinnützigkeit ist nachzuweisen.

Nähere Einzelheiten sind der Homepage des Kreises Steinburg unter folgendem Link zu entnehmen:   http://www.steinburg.de/politik/foerderstiftung.html