Wollen auch wir in unserem Gemeindegebiet größere Sonnenkollektoren (Photovoltaik-Anlagen bzw. Solarparks) zulassen? Diese Frage stellten sich die Fraktionen und ließen sich knapp zwei Jahre Zeit, um zahlreiche Unklarheiten sorgfältig prüfen zu lassen. Immerhin werden solche Anlagen 20 bis 30 Jahre oder noch länger betrieben.
Nun hat der Bau- und Umweltausschuss der Gemeindevertretung ein Solar-Konzept vorgelegt, das am 25.11. einstimmig verabschiedet wurde. Hierzu hatte der Ausschussvorsitzende Frank Ritter (CDU) die Ziele beschrieben, die bereits durch Rechtsverordnungen bestimmten Verbotsflächen dargestellt und gelistet, was zu den sog. Abwägungskriterien der Gemeinde gehört (z. B. hinsichtlich der Trinkwassergewinnungsflächen, der Abstände zu Wohnanlagen, der anerkannten Erholungsgebiete und einiges mehr). Auf Basis dieser Abwägungskriterien (also: "Wo haben wir einen Entscheidungsspielraum?") hat die Gemeinde jetzt einen Handlungsrahmen verabschiedet, aus dem beispielsweise hervorgeht, dass
- Photovoltaik-Anlagen nicht auf möglichen im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Wohnbauflächen entstehen dürfen,
- maximal ein Prozent der (bekanntlich riesigen) Gemeindefläche mit Solarparks bebaut werden darf,
- Einzelanlagen nicht größer als 15 Hektar sein dürfen,
- PV-Anlagen durch Knicks oder Baumreihen umgrünt werden müssen und
- 150 Meter Abstand zur Wohnbebauung eingehalten werden sollen.
Jeweils drei Jahre nach Inbetriebnahme einer Solaranlage will die Gemeinde bewerten, ob die gefundenen Kriterien ausreichend sind. Ziel bleibt es, einen vermittelbaren Weg zwischen den Baubegehren der Landbesitzer, der politisch erklärten Energiewende und dem Erhalt unser schönen Naturlandschaft zu finden. Das Solarkonzept soll Ordnung bringen und Streitigkeiten vermeiden helfen.
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