Gemeinsame Sitzung des Bauausschusses mit dem Sozialausschuss am 20.02.2025

23.02.2025

Am 20.02.2025 fand in der Mensa der Wilhelm-Käber-Schule vor zehn Zuhörerinnen und Zuhörern eine gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Verkehr und Infrastruktur mit dem Ausschuss für Jugend, Sport und Soziales statt. Dabei wurde nach der Begrüßung der Anwesenden durch die stellvertretende Vorsitzende des Sozialausschusses Rositta Krämer und den Vorsitzenden des Bauausschusses Frank Ritter folgende Tagesordnung abgehandelt:

TOP 1 - Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die stellvertretende Vorsitzende des Sozialausschusses Rositta Krämer (SPD) eröffnete die Sitzung und stellte die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und aufgrund der Anwesenheit aller Mitglieder beider Ausschüsse die Beschlussfähigkeit fest.

TOP 2 - Anträge zur Tagesordnung
Einwendungen gegen die Tagesordnung wurden nicht erhoben. Dringlichkeitsanträge lagen nicht vor. Es wurde einstimmig beschlossen, alle Punkte öffentlich zu behandeln.

TOP 3 - Einwohnerfragestunde Teil 1
Der Seniorenbeauftragte teilte mit, dass die Boule-Bahn am 10.05.2025 eröffnet werden soll, und fragte, ob die Gemeinde in diesem Bereich Bänke aufstellen könnte. Bürgermeister Wein wird sich diesbezüglich mit dem Bauhof in Verbindung setzen. Ein anderer Einwohner beanstandete die fehlende Information seitens des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr hinsichtlich der Sperrung der Kieler Straße. Im Übrigen habe er festgestellt, dass keine Arbeiten durchgeführt wurden. Bürgermeister Wein teilte hierzu mit, dass sehr wohl Arbeiten durchgeführt wurden, und zwar wurden zahlreiche abgesackte Gullideckel auf Straßenhöhe angehoben. Ein weiterer Einwohner regte an, für die Monate Juli und August einen Schwimmmeister einzustellen, der Kindern im Lohmühlenteich Schwimmunterricht gibt. Letztlich fragte ein Einwohner, warum am Rande des Marktplatzes ein Unterstand aufgestellt worden ist. Bürgermeister Wein führte hierzu aus, dass es sich um eine Fahrradbox handeln würde. Der Gemeinde sind keine Kosten entstanden, die Box wurde aus dem Programm „Fahrradtourismus“ bezahlt.

TOP 4 - Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen das Protokoll des ABVI vom 23.01.2025 und gegen das Protokoll des AJSS vom 16.01.2025
Zum AJSS-Protokoll wurden keine Einwendungen erhoben; das ABVI-Protokoll lag noch nicht vor.

TOP 5 - Mitteilungen der Vorsitzenden und des Bürgermeisters
Die stellvertretende Vorsitzende des Sozialausschusses teilte mit, dass zurzeit das Lohmühlenkonzept überarbeitet wird. Dabei sollen auch die Anwohner beteiligt werden.
Der Vorsitzende des Bauausschusses teilte Folgendes mit:
a) Im Rahmen der Straßenbaumaßnahme Kolberger Straße/Küstriner Straße/Kleine Kolberger Straße findet am 24.02.2025 um 17.30 Uhr ein Gespräch mit einer Abordnung der Anlieger statt.
b) Der Arbeitskreis „Wohnbauentwicklung“ hat getagt und Vorschläge für die Schaffung neuer Wohnbauflächen (Aufstellung von Bebauungsplänen) erarbeitet.
c) Im Bauausschuss wurde vom Vorsitzenden bereits zweimal zum Thema „Ressourcenmangellagen“ berichtet. Es ist geplant, hierzu einen Arbeitskreis zu bilden.
d) Im Zusammenhang mit der Sanierung der Kieler Straße ist die Verwaltung beauftragt worden zu prüfen, in wessen Eigentum das Grundstück vor der Bäckerei Balzer steht. Ergebnis ist, dass diese Fläche einer Eigentümergemeinschaft gehört. Diese Eigentümergemeinschaft ist nunmehr zu fragen, ob das Grundstück im Rahmen der Baumaßnahme mit saniert werden soll (natürlich auf Kosten der Eigentümer).
e) Der Arbeitskreis „Wirtschaftswege“ hat alle Spurbahnen und Wirtschaftswege (ca. 160 km) in Augenschein genommen und diese ihrem Zustand entsprechend Prioritäten zugeordnet. Demnächst wird der Arbeitskreis wieder tagen und festlegen, welche Bereiche wie saniert/repariert werden.
Bürgermeister Wein teilte mit, dass
a) es im Jugendzentrum einen Heizungsschaden/Wasserschaden gab,
b) das Bücherhaus am Marktplatz wieder einmal beschädigt worden ist,
c) eine neue Servicekraft eingestellt worden ist,
d) die Badeordnung für das Lohmühlengelände schnellstmöglich überarbeitet werden muss und
e) im Rahmen der Feierlichkeiten anlässlich des 110. Jahrestages der Ankunft der finnischen Jäger im Lockstedter Lager neben dem Konzert des finnischen Gardemusikkorps und des Marinemusikkorps Kiel und der Kranzniederlegung im Ehrenhain (Finnische Allee gegenüber der Sporthalle) ein „Großer Zapfenstreich“ auf dem Hungrigen Wolf stattfinden wird.
Anmerkung des Verfassers: Der „Große Zapfenstreich“ ist eine feierliche, am Abend abgehaltene Militärzeremonie, die von einer speziellen, nur für diesen Zweck vorgesehenen Formation aus Militärmusikern, Bewaffneten und Fackelträgern durchgeführt wird. Er ist das protokollarisch höchstrangige militärische Zeremoniell der Bundeswehr und gilt als höchste Auszeichnung, die die deutschen Streitkräfte einer Zivilperson zuteil werden lassen können. Grundsätzlichen Anspruch auf eine Verabschiedung durch einen „Großen Zapfenstreich“ haben Bundespräsident, Bundeskanzler und Bundesverteidigungsminister. Militärs im Range eines Generals oder Generalleutnants bzw. eines Admirals oder Vizeadmirals steht ebenfalls ein Zapfenstreich bei ihrem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst zu.

TOP 6 - Anfragen der Ausschussmitglieder
+ Ausschussmitglied Jürgen Klein (SPD) fragte in Anbetracht der häufigen Schäden am und im Bücherhaus am Marktplatz nach, ob es zulässig sei, diesen Bereich per Video zu überwachen. Ihm wurde hierzu mitgeteilt, dass die Gemeinde in der Vergangenheit bereits geplant hatte, die Glascontainer-Standplätze per Video zu überwachen. Dies ist jedoch seitens des Datenschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein negativ beschieden worden.
+ Ausschussmitglied Udo Bujack (CDU) wies darauf hin, dass die Sitzungskalender auf der Homepage des Amtes Kellinghusen und auf der Homepage der Gemeinde nicht übereinstimmen. Diesbezüglich wurde seitens der Ausschussvorsitzenden eine Überprüfung und Aktualisierung zugesagt.

TOP 7 - Sanierung des Lohmühlengebäudes
Das Gebäude an der Lohmühle besteht nach der Planung aus dem Jahr 2022 aus drei Bereichen, nämlich 
a) dem Kioskbereich,
b) dem Sanitärbereich und
c) dem DLRG-Bereich.
Da die DLRG die Aufsicht über den Badebetrieb künftig nicht mehr ausüben wird, muss nunmehr entschieden werden, wie die für die DLRG vorgesehenen Räume künftig genutzt werden sollen. Der bei der Sitzung anwesende zuständige Mitarbeiter der Verwaltung wies in aller Deutlichkeit darauf hin, dass für den Umfang der Sanierungsmaßnahmen entscheidend ist, ob das Gebäude ganzjährig oder nur in den Sommermonaten genutzt werden soll. Die Ausschussmitglieder der BfH-Fraktion vertraten hierzu die Auffassung, dass nur eine Nutzung in den Sommermonaten in Frage käme, während Ausschussmitglied Jürgen Klein im Namen der SPD-Fraktion eine ganzjährige Nutzung präferierte. Es schloss sich eine eingehende Erörterung der jeweiligen Vor- und Nachteile an, die letztlich damit endete, dass das Gremium erwartet, dass der Arbeitskreis „Lohmühle“ im Rahmen der Konzepterarbeitung zeitgerecht eine Empfehlung ausspricht, wie das Gebäude - dem Konzept entsprechend - genutzt werden soll.

TOP 8 - OEK-Themen mit Bezügen zum ABVI und AJSS
Der Vorsitzende des Bauausschusses Frank Ritter erläuterte, dass das Ortsentwicklungskonzept mehrere Handlungsfelder beinhaltet, bei denen Teile in die Zuständigkeit des Bauausschusses und Teile in die Zuständigkeit des Sozialausschusses fallen. Beispielhaft erwähnte er diesbezüglich die in Rede stehende Errichtung einer Mehrzweckhalle und das Lohmühlengebäude. Er bat darum, Entscheidungen in diesen Handlungsfeldern gemeinsam zu treffen und nicht - wie in der Vergangenheit - durch den Sozialausschuss in „Alleingängen“.

TOP 9 - Verschiedenes
Es erfolgten keine Wortmeldungen.

TOP 10 - Prüfung von Fördermöglichkeiten im Straßenbau
Anlass für die Beratung dieser Angelegenheit war ein Antrag der CDU-Fraktion. Die CDU-Fraktion hatte herausgefunden, dass die Straßenausbaumaßnahme „Lohmühlenweg“ eventuell auf der Grundlage des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes gefördert werden könnte. Der Bund gewährt den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden. Festgeschrieben ist dies im Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz/GVFG). Das Land Schleswig-Holstein hat hierzu im Gesetz über die Verwendung der Kompensationsmittel des Bundes nach Artikel 143 c Abs. 1 des Grundgesetzes und der Landesmittel zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden in Schleswig-Holstein (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Schleswig-Holstein/GVFG-SH) Durchführungsbestimmungen festgelegt. So können nach § 2 Nr. 1 Buchstabe c) GVFG-SH der Bau oder Ausbau von verkehrswichtigen Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz und nach Buchstabe d) der Bau oder Ausbau von verkehrswichtigen zwischenörtlichen Straßen in strukturschwachen Räumen im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 4 des Raumordnungsgesetzes gefördert werden. Nach § 4 Abs. 1 GVFG-SH ist eine Förderung bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Kosten zulässig. Die CDU-Fraktion geht davon aus, dass es sich beim Lohmühlenweg um eine „wichtige Zubringerstraße zum überörtlichen Verkehrsnetz“ handelt, da diese Straße zusammen mit dem Schäferweg Teil der Verbindung zwischen den Bundesstraßen 77 und 206 ist. Insofern könnte eine Förderung der Ausbaumaßnahme gem. § 2 Nr. 1 Buchstabe c) GVFG-SH durchaus in Betracht kommen. Ob die Voraussetzungen des Buchstaben d) erfüllt sind, bedarf der fachlichen Prüfung durch die Verwaltung. Der Bauausschuss hat dem Antrag der CDU-Fraktion auf Prüfung durch die Verwaltung einstimmig zugestimmt.

TOP 11 - Einwohnerfragestunde Teil 2
Ein Einwohner hat festgestellt, dass seiner Meinung nach im Bereich eines Regenrückhaltebeckens alles „abgeholzt“ worden ist. Bürgermeister Wein sicherte ihm zu, sich beim Bauhof nach dem Sachstand zu erkundigen, klar sei jedoch, dass die Gemeinde nicht für die Pflege und Unterhaltung dieses Regenrückhaltebeckens zuständig ist.