Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft am 03.12.2024

07.12.2024

Am 03.12.2024 fand im Hohenlockstedter Rathaus vor drei Zuhörerinnen und Zuhörern eine Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft statt. Nach der Begrüßung durch die Vorsitzende, Nicole Partey (BfH), wurde die Tagesordnung wie folgt abgehandelt:

TOP 1 - Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die Vorsitzende eröffnete die Sitzung und stellte die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und aufgrund der Anwesenheit aller Ausschussmitglieder die Beschlussfähigkeit fest. Im Anschluss daran verpflichtete sie das stellvertretende bürgerliche Mitglied Birgit Payonk auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führte sie per Handschlag in ihr Amt ein.

TOP 2 - Anträge zur Tagesordnung
Einwendungen gegen die Tagesordnung wurden nicht vorgebracht. Die Vorsitzende stellte den Antrag, den Punkt „Zuschussantrag der AWO zum Erhalt des Sozialkaufhauses“ im Rahmen der Dringlichkeit als TOP 18 in die Tagesordnung aufzunehmen. Dem wurde mit 6 Ja-Stimmen bei 3 Nein-Stimmen zugestimmt. Einstimmig wurde sodann beschlossen, die Punkte 1 bis 14 öffentlich und die Punkte 15 bis 19 nichtöffentlich zu behandeln.

TOP 3 - Einwohnerfragestunde Teil 1
Es wurden keine Fragen gestellt.

TOP 4 - Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 11.09.2024
Das stellvertretende Ausschussmitglied Carsten Fürst (BfH) hatte per E-Mail vier Einwendungen erhoben. Die Ausschussmitglieder nahmen hiervon Kenntnis.

TOP 5 - Mitteilungen der Vorsitzenden und des Bürgermeisters
Die Vorsitzende hatte keine Mitteilungen zu machen. Der stellvertretende Bürgermeister Dieter Thara teilte Folgendes mit:
a) Die Verwaltung hat für die Gebäude der Gemeinde und des Schulverbandes ein Angebot für die Installation einer Einbruchmeldeanlage eingeholt. Bei einer Alarmierung suchen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes das jeweilige Objekt auf und überprüfen die Situation vor Ort. Im „Ernstfall“ wird die Polizei hinzugezogen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 300,00 € pro Jahr pro Objekt. 
b) Bei den Spielplätzen am Marktplatz, am Wasserwerk und im Lerchenweg wird derzeit die Umzäunung durch Mitarbeiter des Bauhofs instandgesetzt.
c) Der Neujahrsempfang der Gemeinde findet am 12.01.2025 statt.

TOP 6 - Anfragen der Ausschussmitglieder
Schriftliche Anfragen lagen nicht vor und mündlich wurden keine gestellt.

TOP 7 - Hebesatzsatzung 2025 - Grundsteuerreform
Nach nur kurzer Diskussion wurde der Gemeindevertretung einstimmig vorgeschlagen, folgende Hebesätze zu beschließen:
Grundsteuer A: 335 %
Grundsteuer B: 570 %
Gewerbesteuer: 365 %
Ergänzend wurde die Verwaltung gebeten, bis zum 30.04.2025 die Entscheidungsgrundlagen zur Festsetzung differenzierter Hebesätze für die Grundsteuer B (Wohn- und Nichtwohngrundstück) vorzulegen.

TOP 8 - Finanzierungsvereinbarung mit Trägern von Kindertagesstätten ab 2025
Im Rahmen einer intensiven Erörterung wies Ausschussmitglied Udo Bujack (CDU) darauf hin, dass die von der Verwaltung erstellte Muster-Finanzierungsvereinbarung nichts Konkretes beinhaltet. Es fehlen für alle drei Träger (AWO, FEG und ev. Kirche) z. B. die Anzahl und die Art der Gruppen, die Anzahl der Plätze in der jeweiligen Gruppe und die Anzahl der wöchentlichen Betreuungsstunden. Weiterhin fehlt die Darstellung der „höherwertigen Standards“, also der Angebote, die über den Standard nach den SQKM-Bestimmungen hinausgehen. Die Kosten dieser Angebote sind von der Gemeinde zu tragen. Diese Muster-Finanzierungsvereinbarung jetzt in dieser Form zu beschließen bedeutet, dass die Gemeinde einen Blanko-Scheck ausstellt, da sie sich verpflichtet, für die Kosten sämtlicher Angebote aufzukommen, die die drei Träger nachträglich (!!!) in die Finanzierungsvereinbarung eintragen und die nicht vom SQKM abgedeckt sind. Der richtige Weg wäre, dass die Träger zunächst die maßgebenden Daten in die jeweilige Vereinbarung eintragen und die Gemeinde anschließend prüft, ob sie zustimmen kann/will. Dieser Vorgehensweise schloss sich das Gremium einstimmig an und beauftragte gleichzeitig die Verwaltung zu prüfen, ob die Finanzierungsvereinbarung auch rückwirkend abgeschlossen werden kann.

TOP 9 - Satzung (Nachtrag 12) zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Hohenlockstedt vom 29.10.2007
Die Verwaltung hatte ermittelt, welche Kosten in den Jahren 2025 und 2026 für die Abwasserbeseitigung anfallen werden und welche Gebühr erhoben werden müsste, um diese Kosten zu decken. Im Ergebnis wären dies 4,43 €/m³ Abwasser. Die derzeitige Abwassergebühr (4,04 €/m³) müsste folglich um 0,39 €/m³ erhöht werden. Da es aber aus dem Jahr 2023 eine sog. Überdeckung in Höhe von 577.232,20 € gibt und diese aufgelöst wird, sinkt die Gebühr um 0,16 €/m³ auf 3,88 €/m³. Für die Entleerung der Kleinkläranlagen müsste eine kostendeckende Grundgebühr von 140,00 € je Abfahrt und eine Zusatzgebühr von 16,15 €/m³ Schlamm erhoben werden. Da es aber hier eine „Unterdeckung“ gibt, beläuft sich die Zusatzgebühr künftig auf 16,77 €/m³.

TOP 10 - 9. Änderung der Anlage 2 zu den "Ergänzenden Bestimmungen für die Versorgung mit Wasser aus dem Wasserversorgungsnetz der Gemeinde Hohenlockstedt (EBV Wasser)" vom 17.12.2014
Nach eingehender Erörterung dreier Varianten wurde einstimmig beschlossen, die Grundgebühr für QN 2,5 ab dem 01.01.2025 auf 7,75 € pro Monat und den Verbrauchspreis auf 1,71 € pro m³ festzusetzen. Dadurch erhöhen sich die Grundgebühr um 25 Cent pro Monat und der Verbrauchspreis um 3 Cent pro m³.

TOP 11 - Überplanmäßige Ausgabe zur Beschaffung von zwei Feuerwehrfahrzeugen
Es sollen zwei Feuerwehrfahrzeuge, und zwar ein Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF 20) für die Ortswehr Lockstedter Lager und ein Mittleres Löschfahrzeug (MLF) für die Ortswehr Ridders, beschafft werden. Das HLF 20 sollte 605.000,00 € und das MLF 400.000,00 € kosten. Das wirtschaftlichste Angebot belief sich jedoch für das HLF 20 auf 717.352,23 € und für das MLF auf 570.507,42 €. Insgesamt entstehen somit Mehrkosten in Höhe von 299.529,65 €. Der Finanzausschuss stimmte der Bereitstellung dieser zusätzlichen Mittel einstimmig zu, die Deckung ist gewährleistet durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer.

TOP 12 - Vorberatung zur Anpassung der Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen aus dem Jahr 2001
Diese Angelegenheit wurde einstimmig in die Fraktionen verwiesen.

TOP 13 - Verschiedenes
Der als Gast anwesende Gemeindevertreter Jürgen Klein (SPD) regte an, im Park vor dem Rathaus einen Tannenbaum aufzustellen. Der stellvertretende Bürgermeister Dieter Thara sagte zu, sich der Sache annehmen zu wollen.

TOP 14 - Einwohnerfragestunde Teil 2
Es wurden keine Fragen gestellt.

TOP 15 - Erlass einer Forderung

TOP 16 - Niederschlagung einer Forderung

TOP 17 - Antrag der Arthur Boskamp-Stiftung auf einen Investitionszuschuss im Jahr 2025

TOP 18 - Zuschussantrag der AWO für den Erhalt des Sozialkaufhauses

TOP 19 - Mitteilungen der Vorsitzenden und des Bürgermeisters
Die Punkte 15 bis 19 wurden nichtöffentlich behandelt, insofern darf hierüber nicht berichtet werden.