Werden Sie Wahlhelfer/in bei der Bundestagswahl am Sonntag, dem 23.02.2025!
Was für Aufgaben haben Wahlhelfer/innen?
- Prüfung der Wahlberechtigung
- Stimmabgabe im Wählerverzeichnis vermerken
- Ausgabe der Stimmzettel
- Beaufsichtigung der Wahlkabinen und -urnen
- Feststellung des Wahlergebnisses
Als Wahlhelfer/in müssen Sie am Wahltag nicht während der gesamten Wahlhandlung (08.00 Uhr - 18.00 Uhr) im Wahlraum anwesend sein. Vor Beginn der Wahlhandlung werden die Wahlhelfer/innen in zwei Schichten eingeteilt, sodass Sie entweder die Früh- oder Spätschicht (jeweils ca. 5 Stunden) übernehmen. Zum Auszählen der Stimmen ab 18.00 Uhr müssen dann wieder alle Wahlhelfer/innen anwesend sein.
Wer kann Wahlhelfer/in werden?
Als Wahlhelfer/innen dürfen alle Personen mitwirken, die
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben und sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Ihr Einsatz wird belohnt:
Sie erhalten je nach Funktion im Wahlvorstand ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35,00 € (Beisitzer/innen) bzw. 60,00 € (Funktionsträger/innen).
Fragen?
Bei Fragen melden Sie sich bitte bei Frau Schwager unter der Telefonnummer 04822/39113 oder per E-Mail an wahl [at] amt-kellinghusen.de.
Um sich als Wahlhelfer/in für die Bundestagswahl 2025 anzumelden, nutzen Sie bitte das Anmeldeformular auf unserer Internetseite.
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung!
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