Im Rahmen einer vom Gewerbeverein Hohenlockstedt und Umgebung initiierten Informationsveranstaltung wurde sowohl von Seiten der Vertreter des Gewerbevereins als auch von anwesenden Kommunalpolitikern die Notwendigkeit gesehen, in Hohenlockstedt ein neues Gewerbegebiet auszuweisen. Der ebenfalls anwesende Mitarbeiter der egeb (Entwicklungsgesellschaft Brunsbüttel mbH) empfahl diesbezüglich, eine Studie in Auftrag zu geben. Im Rahmen dieser Studie können Flächen (auch über die Gemeindegrenzen hinaus) gesucht, Kosten ermittelt und Fördermöglichkeiten geprüft werden. Weiterhin bestünde die Möglichkeit einer Bezuschussung der Studie, z. B. durch die AktivRegion Steinburg.
Da alle der Gemeindevertretung angehörenden Fraktion diese Auffassung teilten, wurde ein gemeinsamer Antrag formuliert, mit dem sich die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 12.10.2017 befasste. Einstimmig wurde hierbei nach kurzer Diskussion Folgendes beschlossen:
1. Mit der Veräußerung der letzten verfügbaren Flächen im Gewerbe- und Industriegebiet am Ridderser Weg stehen für ortsansässige und regionale Unternehmen keine Gewerbeflächen mehr zur Verfügung. Die Gemeinde Hohenlockstedt strebt daher eine angebotsorientierte Ausweisung neuer Gewerbeflächen an.
2. Für die Gemeinde Hohenlockstedt soll ein Gewerbeflächenentwicklungskonzept erstellt werden. Gegenstand der Untersuchung sollen sowohl die vorhandenen Gewerbe- und Industrieflächen als auch mögliche neue Gewerbegebiete sein. Ziel des Konzeptes ist es, die Wirtschaftsstruktur der Gemeinde Hohenlockstedt zu stärken und die Zusammenarbeit mit den benachbarten Kommunen auf dem Gebiet der Gewerbeflächenentwicklung zu verbessern. Das Konzept soll in Zusammenarbeit mit einem in der Planung von Gewerbeflächen erfahrenen Fachplaner erstellt werden.
3. Die Verwaltung wird gebeten,
a) zusammen mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Steinburg „egeb“ einen geeigneten Fachplaner auszuwählen und die entstehenden Kosten zu ermitteln,
b) für die Erstellung dieses Konzeptes Fördermittel bei der AktivRegion „Holsteiner Auenland“ zu beantragen bzw. andere Fördermöglichkeiten zu prüfen und
c) zu prüfen, ob die Kosten für die Erstellung dieses Konzeptes aus den im Budget 3004 „Bauleitplanung“ des Haushalts 2017 noch vorhandenen und nicht für andere Planungsverfahren benötigten Mittel gedeckt werden können. Sollte dies nicht der Fall sein, sind durch die Verwaltung Deckungsvorschläge für eine außerplanmäßige Bereitstellung der Mittel zu unterbreiten.
4. Sofern die Kosten aus Mitteln des Haushaltes 2017 gedeckt werden können, sind die notwendigen Haushaltsmittel im geplanten Nachtragshaushalt für 2017 bereitzustellen. Ansonsten wird die Verwaltung gebeten, das Vorhaben bei der Erstellung des Haushaltsentwurfs für 2018 zu berücksichtigen.
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