Aufgrund der derzeitigen Regelung in Hohenlockstedt werden - wenn eine Straße erneuert, erweitert oder verbessert wird - die Anlieger durch den Straßenausbaubeitrag an den Kosten beteiligt. Dies war keine Erfindung der Gemeindevertretung, sondern basierte auf einer verpflichtenden Vorgabe im Kommunalabgabengesetz. Einige der betroffenen Grundstückseigentümer müssen dabei derart hohe Beträge zahlen, dass dies eine erhebliche finanzielle Belastung darstellt. Diese enorme finanzielle Belastung sorgt oftmals dafür, dass sich bei den Bürgern Widerstand gegen Straßenausbaumaßnahmen bildet, der zu langen gerichtlichen Verfahren führen kann.
Der Landesgesetzgeber hat nunmehr das Kommunalabgabengesetz derart geändert, dass es den Gemeinden freigestellt ist, Straßenausbaubeiträge zu erheben oder nicht.
Im CDU-Ortsverband Hohenlockstedt wurde in den vergangenen Monaten intensiv darüber diskutiert, ob sich die CDU-Fraktion nach der Kommunalwahl dafür einsetzen soll, dass die Zahlungspflicht der Grundstückseigentümer aufgehoben wird oder nicht. Dabei kam man letztlich zu dem Ergebnis, dass dies geschehen soll.
Der CDU-Ortsverband hat daraufhin fast alle Hohenlockstedter Haushalte per Flyer wie folgt in Kenntnis gesetzt:
Straßenausbaubeiträge abschaffen!
Das Kommunalabgabengesetz, das die Kommunen verpflichtete, einen Teil der Straßenausbaukosten auf die Anlieger umzulegen, wurde durch die Jamaika-Regierung geändert. Nun kann jede Gemeinde selbst entscheiden, ob sie das will. Die CDU Hohenlockstedt will das fragwürdige Modell der Anliegerbeteiligung an den Straßenausbaukosten so schnell wie möglich abschaffen.
Hohe Kosten für die Anlieger
Auch wenn es grundsätzlich gut ist, die Ausgaben der Gemeinde in Grenzen zu halten, hält die CDU das bisherige Verfahren für falsch. Das Prinzip des öffentlichen Verkehrsraums besteht darin, dass jeder Bürger alle Straßen, Rad- und Gehwege benutzen darf. Dann - so halten wir es für richtig - sollten Kosten auch solidarisch durch Steuermittel, d. h. durch ALLE getragen werden. Regelmäßig erhalten die Grundstückseigentümer bislang Rechnungen in vier- bis fünfstelliger Höhe, wenn die Straße vor ihrem Haus saniert wurde. In Teilen wurden in Schleswig-Holstein auch schon sechsstellige Beiträge verlangt.
Tatsächlich können bis zu 85 % der Bausumme auf die Anlieger umgelegt werden. Diese Kosten sind Einzelpersonen nicht zuzumuten! Natürlich ist es für Anlieger angenehm, an einer frisch sanierten Straße zu wohnen – sie haben aber bereits durch andere Abgaben einen Beitrag dazu geleistet.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass in Hohenlockstedt die Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden!
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