Die Gemeinde Hohenlockstedt muss und will sich weiterentwickeln. Wir sollten dafür sorgen, dass bauwillige jüngere Generationen im Ort bleiben können und nicht abwandern müssen. Durch die Vereinbarung mit der Abteilung Landesplanung des Innenministeriums und der Region Itzehoe dürfen in Hohenlockstedt bis 2030 zweihundert neue Wohneinheiten entstehen: 150 Einfamilien-, Doppel- oder Reihenhäuser sowie 50 Wohnungen. Über Pool-Kontingente wäre ggf. sogar noch mehr möglich.
Die Gemeindevertretung legte daher bereits im Herbst 2020 einstimmig fest, dass neue Wohnbauflächen vorrangig östlich der Kieler Straße (Scheperkamp) und westlich des Schäferwegs ausgewiesen werden sollten. Erstere Fläche gehört zur Gemeinde Lohbarbek, hier sind entsprechend umfangreiche Vorplanungen erforderlich (Beschluss der Gemeindevertretung Lohbarbek, Umgemeindung, Flächenankauf und vor allem eine Lösung, wie man dieses potentielle Baugebiet von Hohenlockstedt aus erreichen könnte). Hier dürften absehbar noch viele Jahre ins Land gehen und möglicherweise hohe Kosten entstehen, bis dort neue Häuser für Hohenlockstedt gebaut werden können. Weil dieses Gebiet aber äußerst attraktiv ist, um das Ortsbild nahe des Ortskerns abzurunden, sollte die dafür nötige kommunalpolitische Energie auch aufgebracht werden – hier sind sich alle Fraktionen im Grundsatz einig. Es fragt sich allerdings, bis wann, zu welchem Preis und mit welchen Alternativen.
Die Fläche westlich des Schäferwegs liegt im eigenen Gemeindegebiet. Laut Flächennutzungsplan ist eine Wohnbebauung hier grundsätzlich möglich, vorausgesetzt natürlich, dass der Landeigentümer das auch will. Geradezu als Segen empfand es die CDU Hohenlockstedt, dass just zum Zeitpunkt des o. g. Beschlusses der Gemeindevertretung der Eigentümer beantragte, ein kleines Wohngebiet direkt südlich der Alexanderkoppel entstehen lassen zu können. Unter der Bezeichnung „B-Plan Nr. 28“ wartet der Landbesitzer nun seit einem Dreivierteljahr darauf, dass zumindest ein sogenannter Aufstellungsbeschluss gefasst wird, mit dem das grundsätzliche gemeindliche Bauinteresse signalisiert wird. Was eigentlich nach einem Selbstgänger klingt, weil genau dieses Einvernehmen doch im Herbst 2020 schon einstimmig von der Gemeindevertretung bekundet worden war, entwickelt sich derzeit zu einer zähen Hängepartie. In nichtöffentlicher Sitzung befasste sich der Bau- und Umweltausschuss im Mai, im Juni und im September 2021 mit diesem Thema, bis der Ausschussvorsitzende entschied, am 20.10.2021 in öffentlicher Sitzung jenen Aufstellungsbeschluss zur Abstimmung zur stellen. Um hierbei eindeutig Farbe bekennen zu lassen, beantragte der CDU-Fraktionsvorsitzende Udo Bujack die namentliche Abstimmung. Dies ist ungewöhnlich, aber nach der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung möglich. Mit den Stimmen der BfH (Mario Timmer, Andreas Itzenga, Hans-Jürgen Thurau und Carsten Fürst) und der SPD (Wolfgang Sauck und Jürgen Klein) wurde schließlich mehrheitlich entschieden, den Aufstellungsbeschluss bis auf Weiteres zu vertagen. Es mangele noch an notwendigen Informationen, so die Begründung.
Natürlich akzeptiert die CDU-Fraktion diesen demokratischen Mehrheitsbeschluss, bedauert aber sehr, dass sie im Sinne der vielen Bauwilligen mit ihren Argumenten nicht durchdringen konnte. Auch die Amtsverwaltung Kellinghusen weiß seit längerem zu berichten, dass dort unzählige Bauanfragen für den Ort Hohenlockstedt vorliegen. Der Vorsitzende des Bau- und Umweltausschusses wird den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 28 nun regelmäßig wieder auf die Tagesordnung setzen müssen und hofft, dass sich der Landeigentümer zwischenzeitlich nicht enttäuscht abwendet. Im Sinne der jungen Familien, die in Hohenlockstedt bleiben wollen, wäre es aus Sicht der CDU schön, wenn die Kommunalpolitik hier etwas mehr Mut und Entschlossenheit zeigen würde. Machen wir in diesem Tempo weiter, schaffen wir bis 2030 nicht einmal die Hälfte dessen, was wir uns doch eigentlich fest vorgenommen haben!
Frank Ritter
Vorsitzender des
Bau- und Umweltausschusses
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