Die 9. Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland findet am Sonntag, dem 26. Mai 2019, in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt.
Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt sowie seit mindestens drei Monaten seinen Wohnsitz oder seinen dauernden Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland oder einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Um wählen zu können, müssen Sie im Wählerverzeichnis des zuständigen Wahlbezirks eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen.
Einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen persönlich beantragen können Sie zu den üblichen Öffnungszeiten entweder im Gemeindebüro Hohenlockstedt, Zimmer 5, Kieler Straße 49, 25551 Hohenlockstedt, wenn Sie in Hohenlockstedt oder Lockstedt wohnhaft sind oder im Verwaltungsgebäude des Amtes Kellinghusen, Zimmer 026, Hauptstraße 14, 25548 Kellinghusen, wenn Sie in Kellinghusen oder den übrigen Gemeinden des Amtes Kellinghusen wohnhaft sind .
Hier ist anschließend auch eine Briefwahl vor Ort möglich!
Wenn Sie für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragen wollen, denken Sie bitte an die ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht! Eine Antragstellung ist in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.
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