3. Verlängerung der Corona-Schutzmaßnahmen

06.03.2021

Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben mit der Bundeskanzlerin über das weitere Vorgehen im Kampf gegen die Corona-Pandemie beraten und dabei einen Stufenplan für die kommenden Wochen beschlossen. Zentraler Bestandteil ist dabei, wie von Schleswig-Holstein gefordert und von unseren Experten sowie dem RKI empfohlen, dass die Inzidenz von 50 wieder zur zentralen Zahl für Öffnungen wird.

Wird der Inzidenzwert von 50 unterschritten, darf der Einzelhandel wieder öffnen und davon machen wir in Schleswig-Holstein auch Gebrauch. Ab Montag dürfen Geschäfte mit einer Begrenzung von zehn Quadratmetern pro Kunde bzw. 20 Quadratmetern bei großen Geschäften aufmachen. Es wird empfohlen, schon jetzt ein System für eine Kontaktnachverfolgung und für eine mögliche Terminvereinbarung vor Ort oder digital einzurichten. Denn: Wird die Inzidenz von 50 drei Tage lang überschritten, wird genau dies zur Pflicht, außerdem verdoppelt sich dann die Quadratmeterzahl je Kunde. Ab einer Inzidenz über 100 muss der Einzelhandel wieder schließen, dann gelten die heutigen Bestimmungen etwa über Click & Collect.

Ab sofort werden wir immer gegen Ende der Woche die Zahlen analysieren und für den Zeitraum der kommenden Woche entscheiden. In einzelnen Hotspots treffen wir die Maßnahmen weiter individuell.

Am 8. März dürfen dann auch Fahr- und Flugschulen ihre Arbeit wieder vollständig aufnehmen. Nach der Öffnung von Friseursalons und Nagelstudios am vergangenen Montag können dann auch weitere körpernahe Dienstleitungen mit entsprechenden Hygienekonzepten angeboten werden. Dazu zählen u. a. Tattoo-, Sonnen-, Kosmetik- und Massagestudios. Voraussetzung für Behandlungen, bei denen nicht dauerhaft eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden kann, wird ein tagesaktueller negativer Covid19-Test der Kundin oder des Kunden sowie ein Testkonzept für das Personal sein.

Außerschulische Bildungseinrichtungen wie bspw. Musikschulen können Einzelunterricht anbieten. Gemeinschaftsräume in Pflegeheimen sollen 14 Tage nach erfolgter Zweitimpfung der gesamten Einrichtung wieder für Gruppenangebote nutzbar sein. In Kliniken wird über eine Testpflicht ein regelmäßiges Personalscreening etabliert. Die entsprechend geänderte Verordnung wird am Montag in Kraft treten.

Ebenfalls ab Montag dürfen sich wieder fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Dies gilt drinnen und draußen, Kinder unter 14 zählen nicht mit und getrennt lebende Paare gelten als ein Hausstand. Sport darf draußen mit bis zu zehn Personen betrieben werden, ab einer Inzidenz über 50 mit fünf Personen aus zwei Haushalten. In Vereinen dürfen bis zu 20 Kinder unter 14 gemeinsam Sport machen.

Parallel dazu weiten wir die Impfkampagne und die Testmöglichkeiten aus. Ab Ende März/Anfang April werden Hausärzte stärker in die Impfungen eingebunden und in Kürze kann jeder einmal die Woche einen kostenlosen Corona-Schnelltest in Anspruch nehmen.

Der beschlossene Stufenplan sieht auch Perspektiven für die Außengastronomie, für Theater und Kinos sowie weitere Möglichkeiten für den Sport vor. All dies wird voraussichtlich ab dem 22. März möglich. Genau an diesem Tag berät auch die nächste Ministerpräsidentenkonferenz über weitere Regelungen.

Bei allen jetzt möglichen Schritten werden wir weiter sorgsam und mit Vorsicht vorgehen. Der jetzt auf dem Weg gebrachte Öffnungsplan ist aber richtig und verantwortbar. Gemeinsam mit den norddeutschen Ländern arbeiten wir daran, möglichst einheitliche Regeln für Norddeutschland zu verabreden.

Der nun beschlossene Fahrplan gibt uns sehr weitgehende Perspektiven und macht in vielen Bereichen spürbare Lockerungen greifbar. Entscheidend ist jedoch, dass wir uns auch zukünftig an die Regelungen halten und so die Ausbreitung der Pandemie begrenzen. Dieser Öffnungsschritt heißt für uns alle: Bitte seien Sie weiter so sorgsam und umsichtig wie in den vergangenen Monaten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Daniel Günther