Solarpark in Hohenlockstedt - Worum geht es?

30.10.2023

Die Gemeindevertretung hatte in ihrer Sitzung am 09.06.2022 beschlossen, für den Bereich nordöstlich des Gewerbegebietes am Ridderser Weg entlang des Hohenfierter Wegs einen Bebauungsplan (Nr. 29) aufzustellen. Durch dieses Bauleitplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines „Sondergebietes Solarpark“ geschaffen werden. In diesem Solarpark, der eine Größe von ca. 17 ha und eine „Ausgleichsfläche“ von ca. 4,3 ha haben wird, sollen Photovoltaikanlagen zur Energiegewinnung aufgestellt werden.

Einen Bebauungsplan für diesen Bereich gibt es noch nicht, der Flächennutzungsplan der Gemeinde stellt den Bereich als „Fläche für die Landwirtschaft“ dar.

Vor der Fassung des Aufstellungsbeschlusses wurde durch ein Fachbüro eine Potenzialflächenanalyse durchgeführt und die Gemeinde hatte ein „Konzept zur Prüfung und Genehmigung von Solarparks bzw. Photovoltaikfreiflächenanlagen im Gemeindegebiet Hohenlockstedt“ beschlossen. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Potenzialflächenanalyse und der Kriterien des Konzeptes gibt es keine bedeutenden Aspekte, die gegen das Vorhaben sprechen.

Im Rahmen einer Standortvorprüfung wurden auch bereits die Abteilung Kreisentwicklung des Kreisbauamtes und die Untere Naturschutzbehörde beteiligt. Aus deren Sicht liegen ebenfalls keine Ausschlusskriterien vor.

Aber derartige Vorhaben sind natürlich nicht frei von geringen negativen Faktoren, die durch Schutzmaßnahmen vermieden oder minimiert werden sollen.
A) Die Flächen liegen im Naturpark Aukrug und sind somit nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landesnaturschutzgesetzes geschützt. Solche Landschaftsräume stellen wertvolle Kulturlandschaften dar, die in ihrer Form bewahrt werden sollen, der Bildung für nachhaltige Entwicklung dienen und in einem verträglichen Rahmen touristisch genutzt werden.
B) Die Flächen befinden sich innerhalb eines Trinkwassergewinnungsgebietes. Insofern ist das Vorhaben mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen und es wird eine wasserrechtliche Genehmigung benötigt.
C) Die vorhandenen Knickstrukturen sind zu erhalten und müssen durch einen Knickschutzstreifen geschützt werden.
D) Da eine Teilfläche (Ausgleichsfläche) an eine Wohnbebauung grenzt, ist die Erstellung eines Blendgutachtens erforderlich, um optische Emissionen für die Anwohner zu überprüfen.
E) Es geht eine landwirtschaftliche Produktionsfläche verloren.

Neben der Energiegewinnung hat das Vorhaben aber auch positive Aspekte:

1. Gewerbesteuer
Der Betreiber hat Gewerbesteuer an die Gemeinde Hohenlockstedt abzuführen.

2. Finanzierungsbeteiligung für Einwohner/innen der Gemeinde
Es besteht die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Betreiber ein Konzept zu entwickeln, nach dem sich die Einwohner/innen der Gemeinde Hohenlockstedt mit moderaten Beträgen bei einer attraktiven Verzinsungen am Solarpark beteiligen können.

3. Gründung einer Bürgerenergiegesellschaft
Sofern Interesse vorhanden sein sollte, wäre die Möglichkeit gegeben, dass ein Teil des Solarparks an eine örtliche Bürgerenergiegesellschaft veräußert wird. Bau, Wartung, Betriebsführung und Vermarktung könnten vom Betreiber übernommen werden.

4. Kommunalbeteiligung am Ertrag
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ermöglicht es, dass Städte und Gemeinden finanziell von PV-Freiflächenanlagen profitieren. Es ist zulässig, mit dem Betreiber einen Vertrag abzuschließen mit dem Inhalt, dass die betroffene Stadt/Gemeinde mit bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde am Betrieb des Solarparks beteiligt wird. Dadurch können beispielsweise bei einem Solarpark mit 10 MWp - abhängig von der tatsächlich eingespeisten Strommenge - neben den Gewerbesteuereinnahmen zusätzlich 20.000 € pro Jahr in den Haushalt der Gemeinde fließen. 

Die Gemeinde wird die Planung am 08.11.2023 (19.00 Uhr) im Rahmen einer gemeinsamen öffentlichen Sitzung des Bauausschusses mit dem Umweltausschuss im Feuerwehrgerätehaus in der Leipziger Straße vorstellen und den Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit geben, sich hierzu zu äußern, Fragen zu stellen und Anregungen oder Bedenken vorzubringen.